Steuertipp: Freistellungsbescheinigungen prüfen
Unternehmer, die Bauleistungen ausführen und Unternehmer, die an andere Unternehmer Aufträge über Bauleistungen vergeben, sollten unbedingt die ihnen vorliegenden Freistellungsbescheinigungen zur Bauabzugssteuer überprüfen. Denn viele dieser Freistellungsbescheinigungen verlieren zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit.
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