Strafverteidigungskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Wer für eine vorsätzliche begangene Tat verurteilt wird, darf die für die Verteidigung entstandenen Kosten nicht im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Das entschied der BFH im Fall eines Mannes, der rechtskräftig wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt worden war. Er hatte seine Rechtsanwaltskosten in der Steuererklärung geltend gemacht – ca. 50.000 € für 2007 [...]
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