Tätigkeitsort beim Kunden des Arbeitgebers: Keine „regelmäßige Arbeitsstätte“ (BFH)
Auch wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt ist, hat er dort nicht seine „regelmäßige Arbeitsstätte“ i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.
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