Teil 2 - Erstellen der Bescheinigung
Die in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigenden Daten bleiben 2015 und 2016 weitgehend unverändert. Hinzuweisen ist aber insbesondere darauf, dass die Übergangsregelung zur Bescheinigung des Großbuchstaben M bis Ende 2017 verlängert wurde.
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