Teil 2 - Steuerbegünstigte Leistungen mit Zusätzlichkeitserfordernis
Bestimmte Gehaltsbestandteile sind nur dann steuerlich begünstigt, wenn sie tatsächlich zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Die klassische Entgeltumwandlung von regulärem Arbeitslohn in dann steuerbegünstigte "Zusatzleistungen" ist hier nicht möglich.
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