Teilzeitbeschäftigung: Befreiung in der Krankenversicherung nach Elternzeit oder Pflegezeit
Viele Arbeitnehmer verringern nach der Elternzeit ihre Arbeitszeit. Dadurch vermindert sich meist auch das Entgelt. Folge: Bislang aufgrund der Entgelthöhe krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer werden krankenversicherungspflichtig. Trotzdem kann die PKV fortgesetzt werden.
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