Übernahme eines Privatdarlehens durch eine vermögensverwaltende GbR: kein Gestaltungsmissbrauch (BF
Die Übernahme einer Verbindlichkeit des einbringenden Gesellschafters als Gegenleistung führt auch dann zu Anschaffungskosten und zu abziehbaren Schuldzinsen, wenn das Darlehen ursprünglich aus privaten Gründen aufgenommen wurde.
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