Übernahme von Versicherungs-, Kammer- und Vereinsbeiträgen führt zu Arbeitslohn
Wenn der Arbeitgeber für eine angestellte Rechtsanwältin die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein übernimmt, handelt es sich dabei um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster (FG Münster, Urteil vom 1. Februar 2018, Az. 1 K 2943/16 L) hervor. Rechtsanwaltssozietät übernahm Beiträge für angestellte Anwältin In dem […]
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