Umlage U3: Insolvenzgeldumlage bleibt 2024 unverändert
Die Rücklagen für die Bereitstellung des Insolvenzgeldes übersteigen aktuell die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen. Der Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2024 sieht deshalb für das kommende Jahr einen gleichbleibenden Umlagesatz von 0,06 Prozent vor.
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