Umsatzsteuer: Angabe von Bonusvereinbarungen in der Rechnung (FG)
Entgeltsminderungen durch Jahresmengenrabatte sind gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG in der Rechnung auszuweisen. Die Vorschrift ist inhaltlich hinreichend bestimmt und verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht.
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