Umsatzsteuer: Bei Dinner-Show kommt ermäßigter Steuersatz teilweise zur Anwendung (FG)
Bei einer Dinner-Show, bei der sowohl kullinarische wie auch künstlerische Leistungen gegenüber Zuschauern erbracht werden, kann der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG für die künstlerische Leistung angewendet werden.
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