Umsatzsteuer: Bei Gegenstandsentnahme kann keine steuerbefreite Ausfuhrlieferung vorliegen (FG)
Entnimmt ein Unternehmer einen Gegenstand aus dem Unternehmen und transportiert ihn anschließend in das Drittlandsgebiet, liegt keine Steuerbefreiung als Ausfuhrlieferung vor.
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