Umsatzsteuer: Einbehaltene Zahlung für nicht erbrachte Leistung steuerpflichtig (BFH)
Von einem Unternehmer vereinnahmte Entgelte unterliegen auch dann der Umsatzbesteuerung, wenn der Unternehmer die geschuldete Leistung nicht erbringt, das Entgelt aber gleichwohl behalten darf.
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