Umsatzsteuer: Haftungsvergütung an Komplementär ist eigenständige steuerpflichtige Leistung (FG)
Eine Haftungsvergütung, die eine Kommanditgesellschaft an den Komplementär neben einer Tätigkeitsvergütung zahlt, stellt eine eigenständige Leistung dar, die steuerbar und steuerpflichtig ist.
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