Umsatzsteuer: Haus-Notruf-Dienste steuerfrei (BFH)
Ein Verein, der nicht zu einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege i.S. von § 23 UStDV gehört, kann Steuerbefreiung für die von ihm geleisteten Haus-Notruf-Dienste, dagegen nicht für Leistungen im Rahmen eines notärztlichen Transportdienstes und eines Menüservices in Anspruch nehmen.
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