Umsatzsteuer: Haus-Notruf-Dienste steuerfrei - Menüservices steuerpflichtig (BFH)
Die im Rahmen eines Haus-Notruf-Dienstes erbrachten Leistungen eines Vereins, der nicht zu einem anerkannten Verband der Wohlfahrtspflege gehört, sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Leistungen eines Menüservices des Vereins sind dagegen nicht steuerfrei.
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