Umsatzsteuer: Kein unberechtigter Steuerausweis bei ungenauem Rechnungstext (FG)
Eine falsche Leistungsbezeichnung in der Rechnung kann dazu führen, dass der Unternehmer die ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 UStG schuldet. Das FG des Saarlandes untersucht, wann eine Rechnungsangabe falsch und wann lediglich ungenau ist.
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