Umsatzsteuer: Keine entgeltliche Leistung beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen (BFH)
Ein Unternehmer, der zahlungsgestörte Forderungen unter Vereinbarung eines vom Kaufpreis abweichenden "wirtschaftlichen Werts" erwirbt, erbringt an den Forderungsverkäufer keine entgeltliche Leistung.
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