Umsatzsteuer: Leistung als „Vitalogistin“ keine steuerfreie Heilbehandlung (FG)
Die Tätigkeit als Vitalogistin ist keine steuerbefreite Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG. Es bestehen keine berufsrechtlichen Regelungen, außerdem liegt keine Zulassung durch die Sozialversicherung vor.
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