Umsatzsteuer: Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (BFH)
Bei Übereignung des Warenbestands und Vermietung des Ladenlokals an den Erwerber liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vor, wenn der Erwerber die selbständige Tätigkeit dauerhaft fortführen kann.
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