Umsatzsteuer: Parkraumüberlassung durch Gemeinde (BFH)
Eine Gemeinde, die auf hoheitlicher Grundlage auf einer selbständigen Parkplatzfläche (Tiefgarage) Stellplätze entgeltlich überlässt, handelt unternehmerisch und erbringt steuerpflichtige Leistungen (Rechtsprechungsänderung)
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