Umsatzsteuer: Praxisprobleme bei den neuen Reverse-Charge-Fällen
Zum 1.10.2014 werden die Anwendungsfälle für die Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger (Reverse-Charge-Verfahren) erneut ausgeweitet. Neben Tablet-Computern und Spielekonsolen unterliegt dann auch die Lieferung von edlen und unedlen Metallen dem Reverse-Charge-Verfahren. Die Regelung führt zu Abgrenzungsschwierigkeiten, die jeder Unternehmer beachten sollte. Im einem Online-Seminar am 22.10.2014 werden wir Sie detailliert über mögliche Steuerfallen aufklären.
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