Umsatzsteuer: Steuerfreie Leistungen durch Privatklinik (BFH)
Krankenhaus- und Heilbehandlungsleistungen einer Krankenhaus-GmbH sind umsatzsteuerfrei, wenn das Krankenhaus in mindestens 40 % der Jahrespflegetage keine Wahlleistungen zur Zimmerbelegung und zur Chefarztbehandlung erbringt und seine Leistungsentgelte nach Selbstkostengrundsätzen berechnet.
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