Umsatzsteuer: Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen auch bei nur gelegentlichen Baul
Führt ein Unternehmer Bauleistungen an einen Unternehmer aus, der selber solche Leistungen ausführt, geht die Steuerschuld nach § 13b UStG auf den Leistungsempfänger über. Entgegen den Verwaltungsanweisungen soll dies nach Ansicht des FG Münster auch bei nur gelegentlichen Bauleistungen des Leistungsempfängers gelten.
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