Umsatzsteuer: Übertragung eines an eine Organgesellschaft vermieteten Grundstücks (BFH)
Die Übertragung eines an eine Organgesellschaft vermieteten Grundstücks an den Organträger ist keine Geschäftsveräußerung. Eine solche liegt nur vor, wenn der Erwerber die vom Veräußerer ausgeübte Unternehmenstätigkeit fortsetzt oder dies zumindest beabsichtigt.
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