Umsatzsteuer: Vereinbarte Leistungsentgelte sind auch bei Unterbleiben der Leistung steuerpflichtig
Der von einer Fluggesellschaft vereinnahmte Flugpreis unterliegt auch dann der Umsatzbesteuerung, wenn die Fluggesellschaft die geschuldete Beförderungsleistung nicht erbringt, den Flugpreis aber gleichwohl behalten darf.
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