Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei Betrugsabsicht des Lieferers (BFH)
Dem Vorsteuerabzug steht nicht entgegen, dass der Lieferer nicht zivilrechtlicher Eigentümer des Liefergegenstands ist und betrügerisch beabsichtigt, den gelieferten Gegenstand nochmals an einen anderen Erwerber zu liefern.
Powered by Vergleichsportal
