Umsatzsteuerliche Organschaft: Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung (BMF)
Die Verwaltung wendet die neue Rechtsprechung des BFH nicht an, wonach die wirtschaftliche Eingliederung entfällt, wenn für ein Grundstück, das die Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bildet, Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung angeordnet wird.
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