Umwandlung: Ertragsteuerliche Behandlung der Kosten des Vermögensübergangs (BMF)
Die bei einer Verschmelzung beim übernehmenden Rechtsträger anfallenden Kosten der Vermögensübertragung - insbesondere die Grunderwerbsteuer - sind als Anschaffungsnebenkosten aktivierungspflichtig.
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