Die bei einer Verschmelzung beim übernehmenden Rechtsträger anfallenden Kosten der Vermögensübertragung - insbesondere die Grunderwerbsteuer - sind als Anschaffungsnebenkosten aktivierungspflichtig.
Mit unanfechtbarem Beschluss vom 6.1.2011, 7 V 66/10, EFG 2011 S. 827, hat das Niedersächsische FG ernstliche rechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Grunderwerbsteuerfestsetzung für eine…
Der BFH hatte in einem Urteil aus dem Jahr 2017 den Vorsteuerabzug einer Kurortgemeinde aus den Kosten für die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Kureinrichtungen stark eingeschränkt.…
Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt.
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