Unbegrenzter Werbungskostenabzug für das Büro eines Gerichtsvollziehers
Da die Justizverwaltung Gerichtsvollziehern keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, müssen sie auf eigene Kosten ein Geschäftszimmer einrichten, um ihre Unterlagen aufzubewahren. Deshalb hat das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2017, Az. 4 K 3694/15) einem Gerichtsvollzieher jetzt die Möglichkeit zugestanden, die Aufwendungen für ein Büro in seinem Einfamilienhaus in vollem Umfang steuermindernd […]
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