Unberechtigter Steuerausweis: Inanspruchnahme nur bei Mitwirkung an der Urkundenerstellung (BFH)
Die Heranziehung zur Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG der in einer Rechnung als Aussteller bezeichneten Person setzt voraus, dass diese an der Erstellung der Urkunde mitgewirkt hat.
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