Unterhalt an Schwiegereltern: Nur bei bestehender Splittingberechtigung abziehbar (FG)
Wird ein Ehegatte aufgrund einer dauerhaften Trennung von seinem Ehepartner einzeln veranlagt, kann er die Unterhaltsaufwendungen an seine Schwiegereltern nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehen, da es an einer Verwandtschaft in gerader Linie fehlt.
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