Unterhaltsleistungen: Typisierung aufgrund Ländergruppeneinteilung ist verfassungsgemäß (FG)
Durch die sog. Ländergruppeneinteilung wird der Abzug von Unterhaltsleistungen an nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen eingeschränkt; dabei werden die Verhältnisse im Wohnsitzstaat des Unterhaltsempfängers zugrunde gelegt. Das Niedersächsiche FG urteilt, dass diese Typisierung verfassungsgemäß ist.
Powered by Versicherungsvergleich