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Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland: Außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG? (BFH)

Aufwendungen eines Stpfl. für den Unterhalt seiner im Ausland lebenden Angehörigen sind nur dann als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG zu berücksichtigen, wenn die Unterhaltsempfänger bedürftig sind. Dabei ist ein eigengenutztes Wohnhaus der Angehörigen als Vermögen der Unterhaltsempfänger mit dem Verkehrswert zu berücksichtigen.









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