Unzulässige Richtervorlage des BFH: Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog. Mantelkauf
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des BVerfG die Unzulässigkeit einer Richtervorlage des BFH festgestellt. Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle betrifft eine Übergangsvorschrift aus dem KStG, die den zeitlichen Anwendungsbereich einer im Jahr 1997 verschärften Regelung zur Verhinderung des sog. Mantelkaufs definiert.
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