Urlaub verfällt automatisch nach 15 Monaten
Nationale Regeln, wonach die Urlaubsansprüche von Langzeiterkrankten nach 15 Monaten verfallen, sind zulässig, urteilte der EuGH. Nicht ganz klar war jedoch, ob der Gesetzgeber noch eine entsprechende Norm erlassen muss.
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