Urteil des Bundesfinanzhofs - So lückenlos müssen Fahrtenbücher sein
Wer einen Dienstwagen benutzt, muss seinem Arbeitgeber im Fahrtenbuch eine möglichst präzise Aufstellung liefern, damit er keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommt. Wer geschludert hat, kommt nicht so leicht davon, urteilte der Bundesfinanzhof.Powered by Versicherungsvergleich