Urteil zu Steuererklärung - Arbeitszimmer: Bundesfinanzhof lehnt Lockerung der Regeln ab
Steuerzahler dürfen das Finanzamt nur dann an den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beteiligen, wenn der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Ein nur zeitweise für die Arbeit genutzter Raum wird steuerlich nicht anerkannt.
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