VBG-Gefahrtarif: Widersprüche gegen die Beitragsbescheide 2013
Der DStV empfiehlt denjenigen Berufsangehörigen, die im Jahr 2010 dem Veranlagungsbescheid 2011 der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) sowie bereits in den vergangenen Jahren den Beitragsbescheiden 2011 und 2012 fristgerecht widersprochen haben, auch in diesem Jahr gegen den laufenden Beitragsbescheid 2013 zur umfassenden Wahrung ihrer Rechte Widerspruch einzulegen.
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