Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils (§ 17 EStG): Treuhandverhältnis an einem Teil des Geschäfts
Der Annahme eines zivilrechtlich wirksamen Treuhandverhältnisses steht nicht entgegen, dass es nicht an einem selbständigen Geschäftsanteil, sondern – als sog. Quotentreuhand – lediglich an einem Teil eines solchen Geschäftsanteils vereinbart wird.
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