Veräußerungsgewinn: Einbringung einer freiberuflichen Einzelpraxis (BFH)
Der Wert, mit dem das eingebrachte Betriebsvermögen in der Bilanz der GbR auszuweisen ist, gilt zwingend als Veräußerungspreis des Einbringenden. Das Wahlrecht wird ausschließlich durch die aufnehmende Gesellschaft ausgeübt.
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