Veräußerungsgewinnbesteuerung: Keine verfassungs- und europarechtlichen Zweifel für den VZ 2001 (BF
Es ist verfassungsrechtlich und europarechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber einen steuerbaren, im Veranlagungszeitraum 2001 noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG lediglich nach der Fünftelregelung, nicht aber nach § 34 Abs. 3 EStG begünstigt.
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