Verfahren zur elektronischen Lohnsteuerkarte
Das BMF hat ein einem Entwurf zu Einzelheiten bei der Lohnabrechnung unter Berücksichtigung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Stellung genommen. Wir fassen das Wichtigste aus dem 28 Seiten umfassenden Schreiben für Sie zusammen.
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