Verjährung festgesetzter Steuern: Unterbrechung auch durch rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen (B
Auch eine rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahme des Finanzamts unterbricht die Zahlungsverjährung. Es reicht aus, dass sich aus der Maßnahme die Entschlossenheit zur Durchsetzung der Steuerforderung ergibt.
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