Verkauf und Wiederankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag: Gestaltungsmissbrauch? (BFH)
Werden Wertpapiere mit Verlust veräußert und am selben Tag in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt darin kein Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO).
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