Verlängerte Spekulationsfrist: BMF überarbeitet Vereinfachungsregel zur Aufteilung des Wertzuwachses
Mehr als 16 Jahre ist es her, dass der Steuergesetzgeber die Spekulationsfrist für private Grundstücksveräußerungsgeschäfte von 2 auf 10 Jahre verlängerte. Nun hat das BMF geregelt, dass vor der Gesetzesänderung vorgenommene Abschreibungen noch dem nicht steuerbaren Wertzuwachs zugerechnet werden können.
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