Verluste: Friseursalon als Liebhabereibetrieb eingestuft
Ein verlustbringender Friseursalon ist als Liebhabereibetrieb einzustufen, entschied das FG Rheinland-Pfalz. Eine selbstständige Friseurmeisterin hatte zunächst einen kleinen Friseursalon in ihrer Mietwohnung eröffnet, der nur aus einem Sitzplatz und einem Waschbecken bestand. Nach zwei Jahren zogen sie und ihr Ehemann in ein (jedem zur Hälfte gehörendes) Eigenheim. Einen Teil des Hauses mietete die Friseurin von ihrem […]
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