Verlustfeststellung: Gesamtbetrag der Einkünfte (BFH)
Bezugspunkt für eine Änderung der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen Verluste ist nicht der ESt-Bescheid, sondern grds. der Verlustfeststellungsbescheid des Verlustentstehungsjahres. Bei Erstfeststellung des verbleibenden Verlustabzugs ist der "bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichene Verlust" nach § 10d EStG zu bestimmen.
Powered by Suchmaschinenoptimierung