Verlustvortrag: Feststellungsfrist (BMF)
Das BMF hebt sein Schreiben v. 30.11.2007 zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf. Die Verwaltung reagiert damit auf eine Entscheidung des BFH im Zusammenhang mit den Neuergelungen des Jahressteuergesetzes 2007.
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